Drive Clean GmbH – gültig für Buchungen, Dienstleistungen und Verkäufe ab 25. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Drive Clean GmbH, Gurtenweg 3, 3052 Zollikofen (nachfolgend «Drive Clean»), und ihren Kundinnen und Kunden über Fahrzeugreinigung, Fahrzeugpflege, Fahrzeugaufbereitung, Spezialreinigungen, mobile Dienstleistungen, Arbeiten an Karosserie und Fahrzeugscheiben sowie den Verkauf von Reinigungs- und Pflegeprodukten.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von Drive Clean ausdrücklich bestätigt wurden. Bei Widersprüchen geht eine individuelle schriftliche Vereinbarung diesen AGB vor.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch eine bestätigte Online-Buchung, eine Bestätigung per Telefon, E-Mail oder Nachricht, eine Buchung vor Ort oder durch den Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt grundsätzlich eine Einladung zur Buchung dar. Verbindlich sind die Buchungsbestätigung sowie allfällige individuell bestätigte Ergänzungen.
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zum Fahrzeug, zur gewünschten Leistung und zum Zustand des Fahrzeugs zu machen.
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket, der Buchungsbestätigung und allfälligen Zusatzleistungen. Auf der Website oder in der Broschüre genannte Bearbeitungszeiten sind Richtwerte. Je nach Fahrzeuggrösse, Verschmutzung, Material, Lackzustand und notwendigem Arbeitsaufwand kann die tatsächliche Dauer abweichen. Der vereinbarte Paketpreis wird dadurch grundsätzlich nicht verändert.
Drive Clean führt die Arbeiten fachgerecht und mit angemessener Sorgfalt aus. Ein vollständig neuwertiger Zustand kann nicht in jedem Fall erreicht werden. Insbesondere kann nicht zugesichert werden, dass tief sitzende Flecken, dauerhaft eingezogene Gerüche, Verfärbungen, Kratzer, Steinschläge, Lackdefekte, Korrosion, Schimmelspuren oder bereits beschädigte beziehungsweise gealterte Materialien vollständig entfernt oder rückgängig gemacht werden können.
Leistungen, die im gebuchten Paket nicht ausdrücklich enthalten sind, werden nur nach zusätzlicher Vereinbarung ausgeführt.
Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sie sich einschliesslich einer allfällig gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
Pakete werden pauschal verrechnet. Bei aussergewöhnlich starker Verschmutzung, übermässigen Tierhaaren, biologischen Verunreinigungen, zusätzlichem Demontagebedarf, besonderen Fahrzeuggrössen oder einem bei der Buchung nicht erkennbaren Mehraufwand kann ein angemessener Aufpreis erforderlich sein. Drive Clean informiert die Kundin oder den Kunden nach Möglichkeit vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten und holt die Zustimmung ein. Wird eine notwendige Zusatzleistung abgelehnt, darf Drive Clean die Leistung auf den ursprünglich gebuchten Umfang beschränken oder die Ausführung ablehnen, wenn ein fachgerechtes Ergebnis sonst nicht möglich ist.
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestätigten Preise. Preisänderungen wirken nur für künftige Buchungen.
Vor der Fahrzeugübergabe sind persönliche Gegenstände, Wertsachen und nicht benötigte lose Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände dürfen nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden, sofern sie Drive Clean nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden.
Die Kundin oder der Kunde muss Drive Clean vor Arbeitsbeginn auf bekannte Vorschäden, lose oder nachträglich montierte Teile, empfindliche Sonderausstattungen, elektrische oder mechanische Störungen, undichte Stellen, Folierungen, Nachlackierungen sowie sonstige Besonderheiten hinweisen, die für die Ausführung relevant sein können.
Soweit für die gebuchte Leistung erforderlich, ist der Fahrzeugschlüssel zu übergeben und der Zugang zum Fahrzeug sicherzustellen. Die Kundin oder der Kunde bestätigt, zur Beauftragung und Übergabe des Fahrzeugs berechtigt zu sein.
Eine Verschiebung oder Stornierung ist bis spätestens drei Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich.
Bei einer Verschiebung oder Stornierung weniger als drei Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen werden 80 % des gebuchten Betrags verrechnet. Dies gilt, weil der reservierte Zeitraum kurzfristig in der Regel nicht anderweitig genutzt werden kann. Kann Drive Clean den Termin vollständig anderweitig vergeben oder weist die Kundin beziehungsweise der Kunde einen wesentlich geringeren Ausfall nach, wird dies angemessen berücksichtigt.
Drive Clean kann in begründeten Ausnahmefällen aus Kulanz ganz oder teilweise auf die Gebühr verzichten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Bei verspäteter Ankunft kann sich die Ausführung verkürzen, damit nachfolgende Termine eingehalten werden können; der vereinbarte Preis bleibt grundsätzlich geschuldet. Ist eine fachgerechte Ausführung in der verbleibenden Zeit nicht möglich, kann ein neuer Termin vereinbart werden. Kurzfristige Kundinnen und Kunden ohne Termin werden je nach Auslastung angenommen; ein Anspruch auf sofortige Bedienung besteht nicht.
Privatkundinnen und Privatkunden bezahlen grundsätzlich bei Fahrzeugübergabe nach Abschluss der Leistung bar oder mit Karte. Onlinezahlungen über das Buchungssystem werden derzeit nicht angeboten.
Für Firmenkundinnen und Firmenkunden kann nach vorgängiger Vereinbarung Zahlung auf Rechnung sowie eine Sammelrechnung angeboten werden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundin oder der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Drive Clean kann einen Verzugszins von 5 % pro Jahr sowie angemessene, tatsächlich entstandene Mahn- und Inkassokosten verlangen.
Die Kundin oder der Kunde soll das Fahrzeug bei der Rückgabe prüfen und erkennbare Beanstandungen möglichst sofort mitteilen. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne unnötige Verzögerung zu melden.
Bei einer berechtigten Beanstandung erhält Drive Clean zunächst die Möglichkeit, die betroffene Leistung innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Gesetzliche Rechte der Kundinnen und Kunden bleiben vorbehalten. Eine sofortige Meldung erleichtert die Beurteilung und Behebung, ist jedoch nicht Voraussetzung für zwingende gesetzliche Ansprüche.
Drive Clean haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
Keine Haftung besteht ohne Verschulden von Drive Clean für bereits vorhandene Schäden, normalen Verschleiss, Materialermüdung, Korrosion, mangelhafte Reparaturen oder Lackierungen, lose oder nicht fachgerecht montierte Teile, versteckte Vorschäden oder Defekte, die bei einer üblichen Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn nicht erkennbar waren.
Für nicht entfernte persönliche Gegenstände oder Wertsachen haftet Drive Clean nur, wenn diese ausdrücklich zur Verwahrung übernommen wurden oder der Schaden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Drive Clean verursacht wurde.
Bei Spezialreinigungen hängen Umfang, Preis und Ergebnis von Art und Ausmass der Verunreinigung ab. Eine vorgängige Beratung beziehungsweise Fahrzeugbeurteilung kann erforderlich sein.
Wird eine Ozonbehandlung zur Geruchsreduktion gebucht und ist der Geruch nach der ersten Behandlung noch nicht ausreichend reduziert, führt Drive Clean auf Wunsch einmalig eine zweite Ozonbehandlung ohne zusätzliche Kosten durch. Dieses Leistungsversprechen ist keine Garantie für die vollständige Geruchsentfernung. Die Ursache kann zusätzliche Reinigungs-, Demontage-, Trocknungs- oder Austauscharbeiten erfordern; solche Arbeiten sind nicht automatisch in der kostenlosen zweiten Ozonbehandlung enthalten.
Der Zustand und die Dicke des vorhandenen Lacks begrenzen die Möglichkeiten einer Politur. Nicht jeder Kratzer oder Lackdefekt kann sicher entfernt werden. Drive Clean entscheidet im Rahmen einer fachgerechten Ausführung, wie intensiv poliert werden kann, ohne den Lack unangemessen zu gefährden.
Die Wirkung und Haltbarkeit einer Versiegelung hängen unter anderem vom Fahrzeugzustand, der Vorbereitung, der Nutzung, der Witterung, der Fahrzeugwäsche und der späteren Pflege ab. Angaben zur voraussichtlichen Haltbarkeit sind Erfahrungswerte und keine Garantie für eine unveränderte Wirkung während des gesamten genannten Zeitraums.
Drive Clean kann Karosserie-, Lack- und Scheibenarbeiten selbst ausführen oder geeignete Partnerbetriebe beiziehen. Drive Clean bleibt für die Kundin oder den Kunden die zentrale Anlaufstelle, soweit nichts anderes vereinbart wird.
Die Abwicklung über eine Versicherung setzt deren Deckungs- und Kostenbestätigung voraus. Drive Clean kann nicht garantieren, dass eine Versicherung sämtliche Kosten übernimmt. Soweit keine verbindliche Kostenübernahme vorliegt, bleibt die auftraggebende Person zur Zahlung verpflichtet. Eine Beteiligung am Selbstbehalt, ein Gutschein oder eine andere Vergünstigung gilt nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich bestätigt wurde und rechtlich sowie versicherungstechnisch zulässig ist.
Soweit der mobile Service angeboten und gebucht wird, gelten grundsätzlich die gleichen veröffentlichten Leistungspreise; der Mindestauftragswert beträgt CHF 230. Der reguläre Einsatzradius beträgt 20 km ab dem Westside Shopping Center in Bern. Weitere Orte sind auf Anfrage möglich.
Drive Clean bringt Wasser, Strom und eine Auffangmatte mit, kann jedoch mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden vorhandene Wasser- und Stromanschlüsse verwenden. Ein überdeckter Platz ist keine Voraussetzung, aber wünschenswert. Der Einsatz muss auf einer rechtlich zulässigen, zugänglichen und ausreichend sicheren Fläche möglich sein.
Bei einer Innenreinigung ist der Fahrzeugschlüssel erforderlich. Auch bei reinen Aussenarbeiten kann die Übergabe des Schlüssels sinnvoll sein, insbesondere wegen einer vorhandenen Alarmanlage. Grössere Polierarbeiten werden mobil nicht angeboten; kleinere Polierarbeiten oder einzelne Stellen können nach Absprache ausgeführt werden.
Bei ungeeigneten Wetter-, Sicherheits- oder Platzverhältnissen darf Drive Clean den mobilen Termin verschieben oder die Ausführung ablehnen. Bereits angefallene, vermeidbare Anfahrtskosten können verrechnet werden, wenn die ungeeigneten Verhältnisse bei der Buchung nicht offengelegt wurden.
Für vor Ort verkaufte Reinigungs- und Pflegeprodukte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Hinweise zur Anwendung und Sicherheit sind zu beachten. Eine Haftung für Schäden aus unsachgemässer Anwendung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Drive Clean bearbeitet Personendaten im Zusammenhang mit Buchungen, Dienstleistungen, Zahlungen und Kommunikation gemäss der auf driveclean.ch veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Drive Clean nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere wegen behördlicher Anordnungen, Strom- oder Systemausfällen, Unfällen, Krankheit, extremen Wetterbedingungen oder vergleichbaren Ereignissen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Massgabe des zwingenden Rechts.
Drive Clean kann diese AGB für künftige Verträge anpassen. Für eine Buchung gilt die Fassung, die bei Vertragsabschluss veröffentlicht oder anderweitig einbezogen wurde. Wesentliche Änderungen laufender Verträge erfolgen nur mit Zustimmung der betroffenen Kundin oder des betroffenen Kunden, soweit keine gesetzliche Grundlage besteht.
Es gilt schweizerisches Recht. Für Streitigkeiten sind die nach schweizerischem Recht zuständigen Gerichte zuständig. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Zuletzt aktualisiert: 25. August 2026